Hallo Andre,
ich kann mich hier den bisherigen Kommentaren nur anschließen:
* Erste Priorität ist zu klären, wann genau das alte Arbeitsverhältnis geendet hat. Es kommt exakt genau auf den Tag an!
* Und dann bitte auf keinen Fall „am ersten Tag nach Ablauf des Dispojahres“ arbeitslos melden! Bitte einen ausreichenden Puffer (zwei/drei Wochen vorher) einkalkulieren.
* Ob man sich nun zusätzlich drei Monate vorher arbeitssuchend meldend muss, wird wohl von den Agenturen oftmals unterschiedlich beurteilt. Ich selber meine, es ist nicht erforderlich. Dies wurde auch schon von Kommentatoren hier so bestätigt. Ich würde diese Frage VORHER mit der Agentur abstimmen.
Gruß, Der Privatier