Hallo,
lese hier schon eine Weile mit und bin begeistert von den Infos die man hier erhält.
Bei mir könnte es nächstes Jahr ebenfalls soweit sei mit dem Vorruhestand ( mit 55 ).
Mein Arbeitsverhältnis würde gem. vorläufigem Aufhebungsvertrag mit Ablauf des 31.07.2017 beendet.
Wenn ich nun das Dispojahr in Anspruch nehmen möchte (zur Vermeidung der 12 Wochen Sperre beim ALG I ), muss ich also erstmal nichts unternehmen sondern mich erst kurz (1 bis 2 Wochen ) vor dem 31.07.2018 zum 01.08.2018 Arbeitslos und Arbeitssuchend melden ? Reicht dann einfach der Hinweis ich hätte die letzten 12 Monate mein Disporecht in Anspruch genommen ? Kaum zu glauben, dass man das, in Deutschland, ohne einen vorherigen Antrag machen darf.
Gruß
Rudi