Hallo,
ich habe einen Aufhebungsvertrag zum 30.09.2016 unterschrieben. Kündigungsfrist wurde eingehalten!
Habe mich fristgerecht 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet.
Möchte mich nun aber erst zum 01.April 2017 arbeitslos melden (längerer Aufenthalt im Ausland geplant), ich weiß dies ist wegen des Dispositionsjahres nicht unbedingt sinnvoll. Aber ich möchte nicht das Risiko eingehen zum 1.Okt. 2017, aus gesundheitlichen Gründen, eventuell dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen zu können. Ist diese Variante möglich?
Mir droht nun eine Sperre von 3 Monaten oder auch noch eine Ruhezeit?
Gruß
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Von: Piratin
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