Von: Privatier
Hallo Rudi, die vier Jahre zählen immer ab dem ersten Tag, der auf dem ALG1-Bescheid der Agentur vermerkt ist. Die Vorgeschichte (hier: Dispojahr) ist dabei ohne Belang. Und es reicht, die Leistungen...
View ArticleVon: Piratin
Hallo, ich habe einen Aufhebungsvertrag zum 30.09.2016 unterschrieben. Kündigungsfrist wurde eingehalten! Habe mich fristgerecht 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet. Möchte mich nun aber erst zum...
View ArticleVon: Privatier
Ja, klar – diese Variante ist natürlich auch möglich. Allerdings müssten Sie, wenn Sie aufgrund des längeren Auslandaufenthaltes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können/wollen auch Ihre...
View ArticleVon: Piratin
Hallo, danke für die Antwort. Würde das heißen, ich werde eventuell 3 Monate gesperrt und bekomme eine Kürzung um ein Viertel der ALG-Anspruchsdauer? Wieso beides? Gruß
View ArticleVon: carlo
Hallo zusammen,ich hab noch eine kleine Unklarheit zu dem Thema: Mein Arbeitsverhältnis endet per Aufhebungsvertrag zum 31.12.2016. Gut dotierte Abfindung fließt steuergünstig im Jan 2017.Um weiteres...
View ArticleVon: Privatier
„Wieso beides?“ Nun – damit man auch die Strafe spürt! 😉 Nein, mal im Ernst: Die Verkürzung der Anspruchsdauer macht je gerade den Unterschied zwischen einer Sperrzeit und einer Ruhezeit. Die Ruhezeit...
View ArticleVon: Privatier
„Was spricht denn dagegen, wenn ich mich einfach Ende September 2017 arbeitssuchend melde, dann zum 1.1.2018 arbeitslos. Kann ich mir dann nicht den ganzen Dispojahr-Zirkus sparen?“ Aber was Du hier...
View ArticleVon: Piratin
Oh, das war mir so nicht bewusst. Nur mit dem Dispositionsjahr kann man das wohl verhindern. Danke! Gruß
View ArticleVon: Hardy
Hallo Carlo. Die Arbeitssuchendmeldung drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses dient aus Sicht der Arbeitsagentur dem Zweck, aus der (Noch)-Beschäftigung eine Anschlussbeschäftigung zu finden....
View ArticleVon: Joachim
Hallo, vorab: ich habe mich nicht durch alle Kommentare gelesen und bitte um Vergebung, wenn das schon behandelt wurde. Das Dispositionsjahr birgt ja die Gefahr, dass alle Ansprüche verfallen können,...
View ArticleVon: Privatier
Ich schließe mich da ganz Deinen Zweifeln an: * Das bloße Mitnehmen eines leeren Formulars hat wenig Wirkung. * Ein unbearbeiteter Antrag kann nicht „wieder bewilligt“ werden. * Die Vier-Jahres Frist...
View ArticleVon: Tax-Fox
Liebe Kollegen, lieber Privatier Nachdem ich in dem Weltbesten Forum schon lange mitlese, das Buch verschlungen habe und das Dispositionsjahr auch mein Ausstiegsziel wurde, folgende zusätzliche Info...
View ArticleVon: Zottelbaer
Am 3. Januar kann einem das dann wieder egal sein. Also konkret muss man am 2. Januar (hier als Beispiel) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, aber wie ist den sowas nachweisbar ? Da habe ich nicht schlecht...
View ArticleVon: Tax-Fox
Hallo Privatier, Zur Ergänzung: Die 3 Monate Meldefrist hatte die nette Dame damit begründet dass es der Regelung „zu einer in der Zukunft liegenden Arbeitslosigkeit, also analog längerer...
View ArticleVon: Hardy
Hallo Tax-Fox, ich war mir ebenfalls unsicher, ob ich mich drei Monate vor Ende des Dispojahres, arbeitssuchend melden muss. Ich habe mir dann schriftlich von der Agentur bestätigen lassen, dass das...
View ArticleVon: Hardy
Hallo Joachim. Man muss sich zum ersten Tag nach dem Dispojahr arbeitslos melden. Wer Spaß am Risiko hat, macht das dann eben erst am 2. Januar. Alle anderen gehen einfach ein paar Wochen vor dem...
View ArticleVon: Privatier
Ich habe jetzt nicht verstanden, was Markus mit dem „AUTO“?? abstimmen möchte, aber ansonsten hat er weitgehend recht: Sie müssen sich zum 1.11.2017 arbeitslos melden. Das macht man am besten einige...
View ArticleVon: Privatier
Was Hardy sagt, ist vollkommen richtig. Ergänzend noch der Hinweis, dass eine Krankheit während der Arbeitslosigkeit kein Problem ist. Ist dann wie bei einem Arbeitgeber: Man lässt sich krank...
View ArticleVon: Privatier
Den „Nachweis“ der Verfügbarkeit erbringt mal in der Regel durch das persönliche Erscheinen bei der Arbeitslosmeldung. Auch wenn darauf in Einzelfällen (z.B. bei vorzeitiger Meldung auf Termin) schon...
View ArticleVon: Privatier
„…der Entschluss könnte mich ja auch kurzfristig erreilen ;-), die 3 Monate Suche nehme ich mal auf mich. Alles gut….“ Volle Zustimmung. So sehe ich das auch! Gruß, Der Privatier
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