Hallo Tax-Fox,
ich war mir ebenfalls unsicher, ob ich mich drei Monate vor Ende des Dispojahres, arbeitssuchend melden muss. Ich habe mir dann schriftlich von der Agentur bestätigen lassen, dass das nicht erforderlich ist.
Die Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung gilt nur für Beschäftigte. Das wurde aber auch schon mal hier im Forum besprochen.
Wie der Privatier aber sagt, schaden kann es nicht…
Viele Grüße, Hardy