Quantcast
Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
Viewing all articles
Browse latest Browse all 647

Von: Mr. Excel

$
0
0

Das ist so ein Thema mit dem „zur-Verfügung-stehen“.
In der ALG-Phase hat man keinen Anspruch auf Urlaub. Man kann sich aber „Abwesend“ melden. Dies sollte aber tunlichst nicht nach Urlaub riechen.
Ich hatte keine Probleme für 1 Woche mich ab zu melden um meine Enkel zu besuchen. Habe aber freundlich nachgefragt und dann per email um Genehmigung gebeten. Am selben Tag „Genehemigt!“
Ich hatte aber auch einen kollegen vom Typ „Superschlau“. Der teilte dem Amt seinen Urlaub per email mit. Antwort : „Sie haben keinen Urlaub“. Dann die Diskussion über „zu eng sehen“ usw. Ergebnis : Keine Einigung. Darauf fuhr er in Urlaub. Am 1. Urlaubstag hatte er dann die Einladung zu einen Beratungsgespräch und 2 Tage weiter eine Mitteilung über ein Vorstellungsgespräch im Briefkasten. Da dies per Post und nicht per Mail kam, konnte er nicht daruf reagieren und versemmelte beide Termine. Folge : Sanktion ! Wie lange die Sperrzeit war , weiss ich nicht mehr.
Ein guter Kontakt zum Bearbeiter hilft in vielen Fällen …


Viewing all articles
Browse latest Browse all 647