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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Axel

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Hallo Staubwolke,
bitte Familienstand (Steuertabelle) und evt. Einkommen der Ehefrau beachten!
Mit den (auch von mit bevorzugten) Einzahlungen in GRV, Riester, Rürup oder baV reuziert man deutlich alle weiteren Einkünfte neben der Abfindung, aber die Abfindung selbst (bei Füntelregelung)nur unwesentlich. Ich empfehle dringend das Elsterprogramm, alle Daten eingeben und selbst die Auswirkungen betrachten.
Auch bei mir hat das Dispo-Jahr vorzüglich und problemlos geklappt.

Gruß Axel


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