„Mit den (auch von mit bevorzugten) Einzahlungen in GRV, Riester, Rürup oder baV reuziert man deutlich alle weiteren Einkünfte neben der Abfindung, aber die Abfindung selbst (bei Füntelregelung)nur unwesentlich.“
Was „unwesentlich“ ist, ist wohl relativ. 😉
Mit den genannten Einzahlungen werden die Einkünfte reduziert und damit auch die Progression auf die Abfindung. Wenn ich beispielsweise „alle weiteren Einkünfte“ von 60.000 auf 20.000 Euro reduziere, macht das unter Berücksichtigung der Fünftelregelung allein auf die Abfindung von 100.000 Euro im Fall der Zusammenveranlagung rund 10.000 Euro Steuerersparnis aus – das wäre 1/3 der Mehrsteuer.
Betragen „alle weiteren Einkünfte“ dagegen 0 Euro, ergibt sich unter gleichen Bedingungen nur eine Einsparung von rund 2.000 Euro – also rund 8 %