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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Staubwolke

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Jetzt habe ich in dem Blog noch von der Idee gelesen – falls der AG nicht bereitwillig den Austrittszeitpunkt um 2 Monate auf Ende Juli verschiebt – man ihm anbieten könnte, die 2 Bruttogehälter von der Abfindung abzuziehen. Ich als AN hätte dann immer noch Vorteile: Im Dispojahr durch Altersgrenze 3 Monate längere ALG Bezugsdauer, Abfindungssumme Auszahlung im Jan 2018, sonst keine weiteren Einkünfte im Jahr 2018.
Hat das Argentur für Arbeit ein Problem mit : Arbeitsende 31.7.2017 und Abfindung 1.1.2018?


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