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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Die Agentur wird immer prüfen, ob und inwieweit aufgrund einer Abfindung evtl. eine Ruhezeit zu verordnen ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die ordentlichen Kündigungszeiten nicht eingehalten worden sind.

Ansonsten spielt eine Abfindung für die Agentur keine Rolle.

Gruß, Der Privatier


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