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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Staubwolke

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So jetzt ist es durch: Arbeitsende Juli 2017 unter Einhaltung der gesetzl. kündigunsfrist. Auszahlung Abfindung Jan 2018. Dispojahr Aug. 2017- Juli 2018, An+Abmelden ALG Aug2018 -Dez2018, Januar 2019 Start ALG Bezug 18 Monate.
Durch Einhalten der gesetzl. Kündigungsfrist sollte es zu keiner Sperrfrist kommen. Aug 2017-Dez 2017 wird der Krankenkassenbeitrag vermutlich aus dem letzten Monatsbruttolohn berechnet. Oder da ich den Hinweis nicht mehr finde nur Mindestbeitrag? Da keine Ruhezeiten bestehen sollte auch die im Jan 2018 fließende Abfindung an diesem KK Beitrag nichts ändern. Im 2018 außer Abfindung wg. An+Abmelden keine weiteren Einkünfte.
Jetzt muss ich mich noch entscheiden zu welchem Prozentsatz ich die Abfindungssumme in DC wandele. Für diesen Anteil fällt keine Lohnsteuer an (erst bei Eintritt des Versorgungsfalles d.h. Rentenbeginn) und sozialversicherungsfrei. Nur KK Anteil. Wie ich hier die verschiedenen % Anteile zw. DC / GRV und normaler Auszahlung mit Elster durchspielen soll, weiss ich nicht. Was ich auch gerade nicht weiss, ob der DC Anteil zu dem AV Topf von 40k€ zählt? Aber deswegen zum Steuerberater? Evtl. kann man das auch garnicht alles durchrechnen. Sonst würde ich zur Aufteilung in 3 Säulen tendieren. Für die Anwendung der 1/5 Regel müsste der verbleibende Auszahlungsanteil > sein als das Bruttojahreseinkommen 2017 – also 7*Monate?


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