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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Taso

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Hallo an alle,
dank dieses Blogs und der sehr hilfsreichen Community habe ich für 2015 alles richtig gemacht.
Mein Dispojahr endet zum 31.12.2016.
Ich hatte mich Ende September 2015 beim ersten Infogespräch, bei dem alle Daten und Qualifikation aufgenommen wurden , beim AA arbeitssuchend und nach dem Gespräch gleich wieder abgemeldet mit dem Hinweis das ich für 2016 das Dispositionsjahr in Anspruch nehme. Und Ende 2016 zum 01.01.2017 ALG1 beantrage.
Jetzt bin ich, was das wieder anmelden beim AA betrifft, durch eine Aussage des Mitarbeiters von der Jobbörse verunsichert worden. Ich hätte mich zum 01.10.2016 wieder arbeitssuchend melden müssen.
Durch die jetzige verspätete Meldung müsste ich mit Einbußen rechnen.

Ist das richtig? Oder ist nur der Mitarbeiter nicht kompetent.
Denn hier im Blog wurde das Thema ja immer wieder mal erläutert und konnte man immer herauslesen, das es vollkommen ausreichend ist, wenn man sich einfach nur ein paar Tage vor Ablauf des Dispojahres wieder anmeldet.

Kann jemand hierzu etwas beitragen.

Danke


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