So, war letzte Woche beim AA wegen Beantragung des Leistungsbezuges ab 01.01.2017.
Es lief alles sehr harmonisch ab. Man muss nur vernünftig mit den Leuten reden, dann klappt alles ohne
Stress.
Jetzt habe ich aber trotzdem noch eine Frage zur richtigen Steuerklassenwahl.
Wir hatten zum 01.11.2015 die Steuerklasse von 4/4 auf 3/5 gewechselt, wegen zum Jahresende 2015 nachzudenken erwartende Sonderzahlung für Jubiläum und Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung.
Haben diese dann zum 01.01.2016 wieder geändert in 5/3 (ich/Ehefrau).
Jetzt hat das AA aus der Arbeitsbescheinigung meines AG die für 2015 gültige Stkl.3 übernommen.
Ab Bezug von ALG1 zum 01.01.2017 müssen wir ja die Stkl. wieder ändern, denn 3/3 geht nicht.
Jetzt hat mein Steuerberater mir geraten, noch in diesem Jahr die Steuerklasse wieder in 3/5 zu ändern.
Meine Frau würde zwar weniger netto erhalten, aber die Zuviel gezahlte Lohnsteuer holen wir uns über die
Steuererklärung für 2017 z.T. wieder zurück.
Dafür wird aber mein Arbeitslosengeld höher sein, als wenn ich die Stkl.5 annehmen würde.
Kann hierzu jemand einige Infos mitteilen?
Besten Dank im Voraus
Taso