Die Kurzfassung der Antwort lautet: Es kommt darauf an, was man mit dem Dispojahr erreichen will!
Zur Steueroptimierung würde es vielleicht schon ausreichen, einfach bis zum Jahresende kein ALG zu beziehen.
Soll jedoch ein Geburtstag abgewartet werden, muss es vielleicht etwas länger dauern. Dazu kann man das Dispojahr auch erst im Anschluß an den Krankengeldbezug starten.
Dies habe ich auch erst im Rahmen einer Diskusssion mit Blog-Leser <strong>Ralf </strong>gelernt und ich möchte deshalb für die Langversion der Antwort gerne auf diese Kommentare verweisen, in denen auch die Hintergründe zum <a href="http://der-privatier.com/kap-9-3-2-das-dispositionsjahr/#comment-7017" target="_blank">Dispojahr nach Krankengeld</a> erläutert werden.
Gruß, Der Privatier
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