Guten Abend,
danke erst mal für die schnellen Antworten.
Klingt plausibel – trotzdem verstehe ich nun eines nicht:
wenn man das volle Dispojahr auschöpft und quasi am letzten Tag ankommt um z.B. Sperrzeit zu vermeiden wird dies ja in den Beiträgen als „Grenzritt“ bezeichnet (verständlicherweise). Empfohlen wird eine Meldung z.B. 3 Monate vorher aber mit Termin Arbeitslosigkeit eben auch zum Termin 1 Jahr nach Beschäftigungsende, wäre doch der gleiche „Grenzritt“ wenn die Gefahr besteht das ich mich beim AA zu diesem Termin u.U. persönlich melden muß, oder verstehe ich da was falsch?
Gruß
Walter