Unwiderruflich bedeutet, dass der Arbeitgeber auch nicht in Notfällen auf Dich zurückgreifen kann.
Widerruflich bedeutet, dass der Arbeitgeber jederzeit Deine Arbeitsleistung anfordern kann.
Da Du gar nichts drin stehen hast, könnte man das auch als widerruflich auslegen. Aber das ist Aufgabe eines Juristen.
Aber beruhig Dich, es ist eigentlich unwahrscheinlich, da Dein Arbeitgeber ja einen Grund hatte, diesen Vertrag zu schließen.
Unmöglich ist es aber leider nicht. Daher bei sowas immer unwiderruflich reinschreiben lassen!
Der Witz ist ja, dass man in der Vergangenheit widerruflich reingeschrieben hat, um das Problem mit der Sozialversicherung zu umgehen. (Siehe Kontext hier drüber)
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Von: Robben
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