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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Robben

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Hintergrund dürfte diese Klarstellung sein:
http://www.igmetall-darmstadt.de/fileadmin/userdata/dokumente/pdf/Arbeitslosengeld_nach_unwiderrufl__Freistellung.pdf

Ganz großes Kino, was man mittlerweile als langjähriger Zahler von Höchstbeiträgen ertragen muss, wenn man am Ende auch noch vorher Krankengeld bezieht, landet man auf einmal auch bei der Vermittlung in fiktivem Gehalt, mit all den Nachteilen in Bezug auf §140 SGB III (Zumutbarkeit Gehalt).

Zusätzlich zum erheblich niedrigeren ALG1, obwohl man die letzten 12 Monate und mehr Höchstsatz bezahlt hat.
Ich dachte immer, dass ALG1 eine Versicherungsleistung im Gegensatz zum ALG2 ist!


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