Um erst einmal die Frage zu beantworten: Das Dispojahr ist letztlich nur eine ganz spezielle Form des Verschiebens: Man verschiebt die Arbeitslosmeldung um exakt ein Jahr. Nicht mehr und nicht weniger.
Aber selbstverständlich kann man auch um kürzere Zeiten verschieben (länger nicht, denn dann entfällt der Anspruch!), allerdings fallen dann einige Vorteile weg. Die kommen aber hier wahrscheinlich ohnehin nicht zum Tragen, weil sie eher im Alter und im Zusammenhang mit Abfindungen wirksam werden.
Zum eigentlichen Inhalt der Frage kann ich aber leider nicht viel sagen, denn mir ist diese Konstruktion: „Arbeitslos gemeldet, aber Auszahlung verschieben“ bisher unbekannt. Wenn bisher von einer Verschiebung die Rede war, dann wurde eben auch die Arbeitslos-Meldung komplett verschoben.
Wie gesagt: Diese Konstruktion ist mir unbekannt und ich weiß weder, welche Auswirkung dies auf den Anspruch hat (wann wird er festgetellt?, wie lange ist er gültig?), noch auf die Vermittlung der Agentur. Ich würde nämlich schätzen, dass bei einer Arbeitslosmeldung auch sofort die Vermittlung (inkl. evtl. Maßnahmen) einsetzt.
Vielleicht wäre es sinnvoll, noch einmal einen Beratungstermin bei der Agentur zu vereinbaren und die Folgen (Nachteile/Vorteile) konkret zu erfragen.
Gruß, Der Privatier