Hallo Privatier,zuerst einmal grosses Lob für Dein Buch.Habe ich 2xgelesen und war somit schon einmal gut vorbereitet auf den Tag X.Jetzt habe ich per 17.01.2017 einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung aufgrund Sozialplan und IA kurzfristig unterschrieben und scheide zum 01.02.2017 ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus.Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich einige Tage vorher arbeitslos gemeldet.Jetzt möchte ich aus steuerlichen Gründen in diesem Jahr kein ALG1 beziehen und dieses erst Anfang kommenden Jahres beantragen.Ausserdem plane ich im 1.Q.17 evtl. eine Selbständigkeit(Kleingewerbe) .Sollte ich mich auch nach Erhalt des Bescheides bei der AFA wieder abmelden und dann ab Dezember oder Januar erneut anmelden.Auch ich bekäme dann 3 Monate mehr ALG.Würde also meine Sperrfrist kompensieren.Oder gibt es eine bessere Lösung?
Vielen Dank für Deine Antwort
Uwe
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Von: UWMJ
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