Quantcast
Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
Viewing all articles
Browse latest Browse all 647

Von: Der Palmenmann

$
0
0

Hallo Privatier,

bei der Recherche im Internet in Bezug auf Umgehung einer ALG1-Sperre bin ich auf dieses Forum gestoßen. Die Diskussion auf hohem Niveau insbesondere bei dem Thema Dispositionsjahr hat mich erst einmal einige Tage vor meinen Rechner gefesselt.
Ich habe versucht mich in das Thema einzulesen und mir diesbezüglich auch Ihr Buch gekauft. Danke vielmals für die vielen Hinweise und Erklärungen auch an all die anderen Teilnehmer die hier schreiben. Besonders haben mich die Beiträge von Mr. Excel, Steve Wood und Hardy beeindruckt.

Nun zu mir, hier die Fakten:
Alter 58 (werde im Februar 2017 59, 50% Schwerbehinderung, seit 30 Jahren in der Firma tätig.
Im Dez. 2016 Aufhebungsvertrag unter Einhaltung der 6-monatigen Arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist zum 30.06.2017 unterschrieben.
Um die drohende 3-monatige Sperrzeit zu umgehen, möchte ich die Möglichkeit des Dispositionsrecht nutzen.
Es gibt dazu noch einen steuerlichen Aspekt, aber die Frage dazu stelle ich im Anschluss.

In vielen Kommentaren habe ich gelesen, dass die Einhaltung der Fristen äußerst wichtig ist, um den Anspruch auf das ALG1 nicht komplett zu verlieren.

1.
Ich werde deshalb bereits vor der 3-Monatsfrist (auch wenn dies in meinem Fall nicht notwendig ist) zum Arbeitsende 30.06.2017, d.h. im Februar 2017 einen persönlichen Beratungstermin mit der AfA vereinbaren.
Bei diesem Gespräch werde ich offen den Wunsch des Dispositionsjahres ansprechen und mich beraten lassen. Ich gehe davon aus, dass ich mich nicht arbeitssuchend melden muss, da ich ja keine Arbeit suche.

2.
Mein Dispojahr würde dann am 01.07.2017 beginnen und am 30.06.2018 enden. Da dies ein Samstag ist, müsste ich mich genau am Montag, den 02.07.2018 bei der AfA vorstellen, mich arbeitssuchend und arbeitslos melden und somit den Antrag auf ALG1 beantragen.

3.
Da ich aber kein unnötiges Risiko in Bezug auf Einhaltung der Fristen eingehen möchte (mir reichen schon alle anderen Risiken), werde ich mich bereits Mitte Juni 2018 erneut bei der AfA vorstellen, mich dann erst arbeitssuchend anmelden. Dann aber auch gleichzeitig für den Termin 01.07.2018 (Sonntag) arbeitslos anmelden und somit den Anspruch auf ALG1 beantragen.
Wenn ich die Thematik richtig verstanden habe, müsste es so korrekt sein und funktionieren.

4.
Ich bin mir der Situation bewusst, mich in der Zeit des Dispojahres selbst um die KV zu kümmern.
Hierzu habe ich bereits mit meiner KK Kontakt aufgenommen und geklärt, dass ich über meine Frau Familienversichert sein werde. Meine Einnahmen durch einen Mini-Job in dieser Zeit werden 450 Euro monatlich nicht übersteigen.

5.
Wie es sich mit den RV-Beiträgen verhält ist mir noch unbekannt. Hierzu muss ich mir noch Informationen von der Rentenversicherung einholen. Vielleicht ist hier ein Mindestbeitrag sinnvoll.

6.
Hintergrund dieses Vorhabens ist mein Plan, ausgehend vom 01.07.2018 bis zum Erreichen meiner „Altersrente für Schwerbeschädigte Menschen“ am 01.03.2022 „über die Zeit“ zu kommen.
Die Finanzierung dieser Zeit (56 Monate) würde durch Abfindungssumme, ALG1 und Mini-Job (nicht während des ALG1 Bezuges) realisiert werden können.

7.
Die Optimierung der Steuerbelastung muss ich noch mit meinem Steuerberater besprechen. Mit meinem Arbeitgeber ist die Zahlung der Abfindungssumme in zwei Ratenzahlungen vertraglich vereinbart. 1. Zahlung 10% im letzten Beschäftigungsmonat Juni 2017, 2. Zahlung Rest 90% im Januar 2018. Ich gehe davon aus, dass die Fünftel-Regelung sinnvoll ist.
Dies bedeutet, dass im Jahr 2018 die restliche Summe und damit der größte Teil der Abfindungssumme und 6 Monate ALG1 fließen wird.

Daher folgende Überlegung:

8.
Wenn ich davon ausgehe, dass es steuerlich günstiger ist im Jahr 2018 ausser der Abfindungssumme keine zusätzlichen Einnahmen durch das ALG1 zu haben, sollte es doch möglich sein, sich zwar wie bereits beschrieben am 01.07.2018 (Samstag) arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet zu haben, sich dann aber am 03.07.2018 (Dienstag) wieder arbeitssuchend und arbeitslos für die restlichen 6 Monate des Jahres 2018 abzumelden.
Ab Anfang Januar 2019 würde ich mich dann erneut arbeitslos melden und somit den Bezug von ALG1 fortführen, mit allen Rechten und Pflichten.

Nach 24 Monaten ALG1 Bezug stehe ich dann kurz vor der Möglichkeit in die abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte gehen zu können, so zumindest mein Plan.

Alternativ sehe ich aber auch die Möglichkeit direkt nach dem Dispojahr (wie beschrieben) mich bei der AfA wieder anzumelden und nach der zweijährigen Bezugszeit von ALG1, erneut die restliche Zeit als Privatier (20 Monate erneut Familienversichert) von der Abfindungssumme und Mini-Job bis zum Erreichen der abschlagsfreien Rente (oder auch früher mit geringen Abzügen) zu leben.

Ich weiß, es ist ein Konstrukt mit Risiken, aber nach 42 Jahren Aussendienst, gesundheitlichen Problemen und einer hohen Abfindungssumme sehe ich die Möglichkeit frühzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden und die restliche Zeit zu genießen.

Für eine kritische Beurteilung meines Vorhabens wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mir ist bewusst, dass ich keine Rechtsverbindlichen Auskünfte erhalten werde. Aber Ihre geschätzte Meinung ist mir sehr wichtig.

In der Hoffnung dieses Forum jetzt nicht fehlerhaft genutzt zu haben und den einen oder anderen durch schon oft besprochene und erklärte Sachverhalte genervt zu haben, verbleibe ich mit einem herzlichen Gruß.

Der Palmenmann


Viewing all articles
Browse latest Browse all 647

Trending Articles