„… habe ich mich einige Tage vorher arbeitslos gemeldet“
„Arbeitslos“ oder „Arbeitsuchend“?? Ich hoffe, der Unterschied ist klar?!
Eine Arbeitslosmeldung ist in der Regel auch immer mit einem ALG-Antrag verbunden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird dieser mit Sicherheit nur mit Sperre und Ruhezeit genehmigt. Und dieser Bescheid hat dann Bestand und wird auch nicht im Dezember oder Januar wegen höheren Alters verlängert.
Es gibt im Grunde nur die Varianten:
a) Jetzt den ALG-Antrag stellen, Sperr- und Ruhezeiten in Kauf nehmen. Danach kann man sich jederzeit (z.B. aus steuerlichen Gründen) wieder abmelden. Bei einer Neuanmeldung innerhalb von vier Jahren bleiben die alten Daten bestehen.
b) Keinerlei Meldung bei der Agentur machen und exakt ein Jahr warten (das Dispojahr). Damit entfallen dann Sperr- und Ruhezeiten und das höhere Alter wird berücksichtigt. Aber bitte genau durchlesen und die Nachteile und Risiken beachten!!
Gruß, Der Privatier