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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Mr. Excel

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Hallo,
zu den Einkünften, die bei einem Famlilienversichten zu beachten sind und von der Krankenkasse abgefragt werden zählen nicht nur die Zinseinkünfte sondern auch die aus Vermietung und Verpachtung.
Vorsicht mit der > Betonrente <.
Das endet aber dann wenn man in Rente geht als Pflichtversicherter in der KVdR. Dann zählen die nicht mehr. Soll heißen, evtl. eine Finanzierung doch noch weiterlaufen lassen auch wenn das Geld für eine Entschuldung da wäre.
Gruß, vom Betonrentner


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