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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Robben

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Man könnte doch auch einen Teil der Zinseinkünfte zur Ehefrau „schieben“, oder geht das nicht?
Was muss man denn da bei Zusammenveranlagung beachten?

Also zum gebenden Mitglied der KV.

Ich denk schon mal an stark steigende Zinsen 😉 … bei niedriger Inflation hoffe ich …


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