Hallo Robben,
da muss man unterscheiden: Für die Altersrente (inkl. vorgezogene) zählen diese Beiträge sehr wohl. Den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente kann man sich jedoch mit freiwilligen Beiträgen nur aufrecht erhalten, wenn am 1.1.1984 ! bereits 60 Beitragsmonate vorhanden sind.
Viele Grüße Axel