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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Oh, ich habe ja noch etwas vergessen! Einen Punkt, den wir bisher noch nicht beachtet haben: Die Kündigungsfrist! Evelyn, prüfen Sie doch bitte einmal Ihre Kündigungsfrist. Diese dürfte unter "normalen Umständen" bei 7 Monaten liegen. Aber es gibt eben immer wieder auch spezielle Regelungen, die die Frist u.U. verlängern. Es wäre empfehlenswert, diese Kündigungsfrist auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages einzuhalten. Unterzeichnung also spätestens im Mai 2016. Es ist zwar jetzt erst Februar, aber ich selber habe komplette zwei Monate warten müssen, bis alle meinen Vertrag geprüft, genehmigt und unterschrieben hatten. Und damit habe ich dann genau um diese zwei Monate die Frist nicht eingehalten. War zwar kein Drama - aber es gibt dann eine <a href="http://der-privatier.com/kap-9-10-3-arbeitslosengeld-ruhezeit/" rel="nofollow">Ruhezeit</a>. Die man zwar wiederum mit dem Dispojahr umgehen kann. Aber für die <a href="http://der-privatier.com/kap-8-2-krankenversicherung-als-privatier/" rel="nofollow">Krankenkasse </a>spielt das keine Rolle. Also, immer besser: Kündigungsfristen einhalten! Gruß, Der Privatier

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