Hallo Privatier und Leser dieses Blogs,
zunächst einmal ein ganz großes Lob an den Autor, der sich mit dieser Seite wirklich viel Mühe macht und so sehr viele und gute Informationen zu diesem Thema bereitstellt!
Vielen Dank!
Nachfolgend möchte ich noch eine Variante vom „Dispositionsjahr“, in Kombination mit anschließender Abmeldung vorstellen:
Jetzt, im Oktober 2017 habe ich vor, einen Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 31. Mai 2018 abzuschließen.
Damit wäre erst einmal die gesetzliche Kündigungsfrist (7 Monate bei Beschäftigung von 20 Jahren, oder mehr)eingehalten, so dass ich ohne die Anrechnung einer Ruhezeit hinkommen sollte.
Um mich ungestört auf meine anschließend geplante Beratertätigkeit vorbereiten zu können, werde ich erst einmal „abtauchen“, also keine Meldung bei der AA (mir ist klar, dass ich dann mit einer Sperrzeit wegen verspäteter Meldung von einer Woche zu rechnen habe).
Anschließend Arbeitssuchendmeldung im Mai 2019 mit Arbeitslosmeldung zum 01.Juni 2019 um meine Ansprüche feststellen zu lassen. Nach einem Tag (evtl. lasse ich es ein paar Tage zur Sicherheit weiterlaufen) melde ich mich dann für ein weiteres Jahr, also bis im Juni 2020 bei der AA ab.
So habe ich erst einmal 2 Jahre lang Ruhe und muss mich nicht mit den von der AA wöchentlich geforderten 2 Bewerbungen herumschlagen.
Entweder kann ich dann von meiner Beratertätigkeit leben, oder ich stelle erneut einen Antrag auf Arbeitslosigkeit, der mich die nächsten 24 Monate, also bis Mai 2022 über die Runden bringt.
Ob und welche Maßnahmen die AA von mir fordert, wenn ich erst einmal 61 Jahre alt bin, werden wir sehen (gibt es da eigentlich Erfahrungen?).
Nach Auslaufen des ALG I in 2022 werde ich 63 Jahre alt und könnte dann mit Abschlägen in den Ruhestand gehen (die mindestens 35 Jahre Beschäftigungszeit bekäme ich auch ohne den Bezug von 24 Monaten ALG I hin).
Da ich aber bereits ab Juni2018 freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen werde (um weitere Rentenansprüche zu erwerben) habe ich die Idee, diese noch ein Jahr weiterzuzahlen (dann erreiche ich die 45 Jahre Beitragszeit für die abschlagsfreie Rente). Das bedeutet in meinem Fall, dass ich durch Zahlung von weiteren 12 (Mindest-) Beiträgen in die Rentenversicherung, eine Abschlagsfreie Rente erhalte und mir so ca. 11% höhere Rentenzahlungen sichere.
Hört sich für mich nach einem guten Plan an, was meint Ihr?