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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Wolfgang

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Hallo Privatier,

ich habe eine Frage zu Dispojahr und freiberuflicher Arbeit. Ich hatte schon früher im Forum gelesen, dass freiberufliche Arbeit während des Dispojahres im Prinzip kein Problem darstellt, da keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt werden.

Mein Dispojahr geht nun am 30.11.17 zu Ende, und ich melde mich zum 1.12. arbeitslos.

Nun meine Frage – nehmen wir mal an, ich fände Mitte November ein freiberufliches Projekt, für ca. 4 Wochen. Ich gehe davon aus, in dem Fall müsste ich meinem Auftraggeber sagen, dass ich am 1.12.17 nicht zur Verfügung stehe, und ihm diesen Tag auch nicht in Rechnung stellen werde. Damit wäre ich am 1.12. faktisch arbeitslos, melde mich aber am 2.12. (oder sicherheitshalber ein paar Tage später) von der Arbeitslosigkeit wieder ab, und mache in meinem Projekt weiter.

Steht dieser Vorgehensweise etwas entgegen, und/oder muss ich weitere Dinge beachten? Zum Beispiel musste ich mich am 1.9.17 arbeitssuchend melden (AfA verlangte das bereits zu Beginn des Dispojahres von mir), und wenn ich Mitte November ein Projekt annähme, müsste ich mich davon wieder abmelden, aber dann am 30.11. wieder anmelden? Was aufwändig klingt ….?

Vielen Dank im Voraus, und viele Grüße,

Wolfgang


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