Hoppla, da hatte ich tatsächlich was übersehen.
Also Planänderung: Auf „Tauchstation“ bis ich 60 Jahre alt bin –> dann 24 Monate ALG I –> Alter 62 Jahre –> Zwei Jahre freiwillige Beiträge –> Rentenbeginn mit 64. Damit wäre eine Anrechnung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht gegeben. 45 Beitragsjahre bekomme ich dann auch zusammen.
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich ein weiteres Jahr freiwillige Beiträge zu zahlen, also bis zum Alter von 65 Jahren und dann die Rente beantragen. Auch dann würden die Zeiten wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr angerechnet werden.
Nochmals vielen Dank für Ihren Hinweis!
Und natürlich werde ich noch einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung vereinbaren!
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Von: Baldende
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