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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Steve

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…“Ein weit wichtiger Vorteil ergibt sich aber für diejenigen, die innerhalb des Dispositionsjahres eine Altersgrenze überschreiten, ab der die Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld steigt. Wird man z.B. im Dispositionsjahr 58 Jahre alt, so steigt der Anspruch von 18 auf 24 Monate. Das sind ganze 6 Monate mehr. Das lohnt sich schon.“ Wenn der Anspruch sogar im Dispojahr aufgrund von vom höheren Alters wechselt, wenn das nicht passiert sollte es wenigstens gleich bleiben!


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