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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Wie Robben oben schon richtig zitiert hat, gilt: <i>"Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von <b>Ihrem Lebensalter</b> und davon, wie lange Sie <b>in den letzten fünf Jahren</b> arbeitslosenversicherungspflichtig waren."</i> Während eines Dispojahrs kann sich das Lebensalter ändern => Verlängerung des Anspruchs. Die Dauer der versicherungspflichtigen Zeiten kann nur dann zu einem Problem werden, wenn am Ende des Dispojahres in dem fünf Jahre zurückliegenden Zeitraum nicht genügend Monate zusammenkommen. Das muss nun jeder anhand der eigenen Daten einmal ausrechnen. Es sind sicher Konstellationen denkbar, in denen das Dispojahr die Situation verschlechtert. Wäre aber eine eher ungewöhnliche und konstuierte Situation. Gruß, Der Privatier

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