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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Ja, korrekt: Zwischen der letzten Unterschrift unter dem AHV und dem Ende des Arbeitsverhältnisses sollte möglichst nicht weniger Zeit liegen, als dies die „normale“ Kündigungsfrist vorsieht.
Und dazu wäre als erstes einmal dieses „normal“ zu klären!

Gruß, Der Privatier


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