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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Stephan

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Hallo 49erin,

herzlichen Glückwunsch dazu, ich bin grade mittendrin in diesem freundlichen aber bestimmt fundierten Begründungsprozess. Mein Problem ist, dass hier alles über einen externen Dienstleister geht und die einfach garnicht reagieren. Meine Vermutung ist einfach, dass die Datentypisten, nur einem Schema F folgen und den (falschen) Vorgaben entsprechend das System bedienen. Deswegen können die das ja auch vermeintlich günstiger.

@Thomas Schulze

Vielen Dank für den Link, das hilft mit in der Argumentation hoffentlich sehr. Ich möchte aber ihr Zitat um einen wichtigen Punkt erweitern, da steht nämlich folgendes:

Sonstige Bezüge nach Ende des Dienstverhältnisses

(3) 1Werden sonstige Bezüge gezahlt, nachdem der Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden ist, sind der Lohnsteuerermittlung die Lohnsteuerabzugsmerkmale zugrunde zu legen, die zum Ende des Kalendermonats des Zuflusses gelten. 2Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ist auf der Grundlage der Angaben des Arbeitnehmers zu ermitteln. 3Macht der Arbeitnehmer keine Angaben, ist der beim bisherigen Arbeitgeber zugeflossene Arbeitslohn auf einen Jahresbetrag hochzurechnen.

Also im Monat des Zuflusses und wenn der Ex-AN sagt, ich werde nichts verdienen, dann muss der Ex-AG dies auch berücksichtigen.

Stephan


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