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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Katrin Hauschild

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Hallo,
mit sehr großem Interesse verfolge ich seit langer Zeit die Beiträge auf dieser Seite und habe bei meinen eigenen Entscheidungen die hier gemachten Vorschläge berücksichtigt – ich hoffe, das ich es richtig gemacht habe (was sich in den nächsten Wochen zeigen wird).
Ich habe (aus persönlichen Gründen) einen von mir beantragten Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber nach 34 Arbeitsjahren geschlossen (zum 31.03.2017 – ohne Abfindung). Um die Sperrfrist zu umgehen (bin jetzt 59 Jahre – also kein „Altersaufschub“), habe ich ein Dispositionsjahr eingelegt: Arbeitssuchend habe ich mich per Internetseite der Agentur am 05.02.18 gemeldet und dann die Mitteilung per Email bekommen, dass ich mich persönlich vorstellen soll. Am 09.02.18 habe ich mich bei der Agentur für Arbeit vorgestellt und eine Arbeitslosmeldung zum 01.04.18 abgegeben. Jetzt muss ich den Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben und da habe ich eine Frage zu den Angaben für die Sozialversicherung: hier wird gefragt, ob man unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit pflichtversichert in der Krankenversicherung und der Rentenversicherung war – nach meinem Verständnis war ich das ja nur bis zum 31.03.17. Gesetzlich rentenversichert war ich mein gesamtes Arbeitsleben (bis 31.03.17), beim meinem Ausscheiden habe ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen, da ich aus einer vermieteten Eigentumswohnung Mieteinnahmen habe (obwohl davon durch den laufenend Kredit nur wenig übrig bleibt). Was gibt man dazu im Formular an?
Außerdem war bei dem Antrag noch ein Fragebogen die Gründe für den Aufhebungsvertrag betreffend: sollte man da Gründe nennen oder kann ich mich auf persönliche Gründe, die ich nicht weiter ausführen möchte, zurück ziehen (da ja nach einem Wartejahr gesetzlich geregelt ist, dass die Sperrzeit nicht mehr verhängt wird)? Genauso ist es mit der Anhörung zur verspäteten Arbeitssuchendmeldung – wenn ich mich (aus persönlichen Gründen) erst im Februar 2018 dazu entschlossen habe, dass ich wieder arbeiten möchte, kann man doch nicht von Verspätung sprechen?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort und auch Danke für die informativen Seiten


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