Guten Tag,
Erstmal vielen Dank für die tollen Beiträge!
Auch ich prüfe derzeit ein Dispositionsjahr einzulegen und überprüfe derzeit die einzelnen Parameter, und würde mich freuen, wenn meine Überlegungen bestätigt bzw. korrigiert würden.
Die Situation im Einzelnen: In 09/2017 habe ich mit einem AG einen Aufhebungsvertrag geschlossen, welcher die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.05.2018 mit Zahlung einer Abfindung in 05/2018 vorsieht. Die Arbeitssuchemeldung habe ich vor wenigen Tagen (3 Monatsfrist gewahrt) vorgenommen.
Ein Dispositionsjahr würde folgende Vorteile mit sich bringen oder auch keine Auswirkungen haben:
1. Längerer Bezug des Arbeitslosengeldes: Ich bin zum 1.6.2018 im 54 Lebensjahr. Zum Ende des Dispositionsjahres 05/2019 leider erst im 55 Lebensjahr, somit wäre das 55 Lj nicht abgeschlossen und die Bezugsdauer würde sich NICHT von 15 auf 18 Monaten verlängern. — kein Vorteil
2. Sperrzeiten: Der Aufhebungsvertrag ist gemäss Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit fachlicher Weisung vom 20.7.2017 so gestaltet (geprüft von Arbeitsjurist) , dass mit keiner Sperr- oder Ruhezeit zu rechnen ist – — kein Vorteil
3. Zu verteuerndes Einkommen 2018: 05/18 fliest eine erhebliche Abfindung(Fünftelregelung wird berücksichtigt. Durch das Dispositionsjahr würde ich das zu verst. Einkommen in 2018 nicht noch erhöhen: — m.E. der einzige Vorteil den och derzeit in meinem Fall durch das Dispositionsjahr sehe.
Vielen Dank für Ihre Antwort und ggf. auch Antworten im Voraus.