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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: FÜR2012

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Hallo Privata,

eine kleine Anmerkung noch zu Ihren Überlegungen: je nachdem zu welchem Termin Sie sich dann arbeitslos melden, beginnt dann der „4-Jahres-Zeitraum“.
Wie der Privatier u.a. schon mehrmals geschrieben haben, sollte es auch steuerlich keinen sehr großen Unterschied machen wenn Sie mit der Abmeldung warten bis Sie den Bescheid erhalten haben.

LG FÜR2012


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