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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privata

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Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Demzufolge würde ich auf das Dispojahr verzichten und Ihr durchgeführten Vorgehen anwenden:

Arbeitslos (inkl. Antrag) melden bis zum 31.5.2018. Bescheid abwarten und mich nach dem 01.06.2018 wieder abmelden für den Rest des Jahres.

Nur eine Frage bleibt bei mir offen. Vorausgesetzt ich bekomme den Bescheid noch vor dem 31.05.2018, kann ich mich dann gleich wieder abmelden, noch vor dem 31.5.2018 oder muss ich 1 Tag arbeitslos sein, d.h. ich würde mich dann erst nach dem 01.6.2018 wieder abmelden?

Fazit: Arbeitslos (inkl. Antrag) melden bis 31.5.2018, dass ich ab 01.06.2016 arbeitslos bin und mich dann nach dem 1.6.2018 wieder abmelden

Korrekt?

Viele Grüße und nochmals: Ich ziehe meinen Hut vor Ihrem Blog!


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