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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Ja, so ist es richtig. Es gilt nur noch auf einen Punkt aufzupassen:
Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man auch zwingend arbeitsfähig sein! Wer sich hier über mehrere Wochen ins Krankenhaus legt, kann sein ALG vergessen. Und dann komplett.

Gruß, Der Privatier


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