Hallo Privatier,
anbei eine Frage zum Dispositionsjahr.
Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.3.16.
Ich habe vor bis zum 31.3.17 das Dispositionsjahr einzulegen.
Ich melde mich Januar 2017 arbeitssuchend zum 1.4 und gehe im März 2017 zum Arbeitsamt und melde mich exakt zum 1.4.17 arbeitslos.
(Da der 1.4.17 ein Samstag ist, wird das Arbeitsamt den Beginn der Arbeitslosigkeit sicher auf den darauffolgenden Werktag Montag 3.4.17 datieren??? )
Das habe ich persönlich bei einer Bearbeiterin vom Arbeitsamt so vorgetragen.
Sie konnte oder wollte nicht bestätigen, das dieser Weg so in Ordnung ist und versprach einen Rückruf der Leistungsabteilung.
Dieser Anruf erfolgte mit dem Hinweis, das ich diesen Weg so gehen kann und mir über die Konsequenzen der eigenen Kranken,-Pflege,- und eventuellen Rentenversicherung im Klaren sein sollte. Ja das bin ich.
Mein „kleines“ Problem bei der Sache.
Ich habe nix Schriftliches über diesen Anruf in der Hand und könnte mich nächstes Jahr auf diesen Rückruf kaum berufen.
5 Tage nach dem Rückruf bekam ich Post vom Arbeitsamt, ein Formular: Erklärung zum Anspruchsbeginn; mit welchem ich konkret datieren solle ,wann mein Anspruch auf Arbeitslosengeld exakt beginnen soll und gleichzeitig unterschreiben solle, über alle Konsequenzen dieser Erklärung umfassend beraten worden zu sein. Dieses Formular bitte mit Unterschrift zurück ans Arbeitsamt.
Von einem solchen Schriftstück habe ich hier im Forum noch nie was gehört!
Oder bin ich jetzt überkritisch???
Ich habe es jedenfalls bis jetzt nicht zurückgeschickt und hoffe daraus entstehen mir keine Nachteile?
Danke für eine kurze Antwort.
LG
Brigitte