Halli, Hallo,
es handelt sich bei diesem Formular um die Standardvorlage zum Dispositionsjahr. Das hatte ich auch. Im Prinzip ist es egal ob man diesen Antrag ausfüllt oder nicht. Das Dispo-Jahr kommt ja durch die korrekte Arbeitssuchend/Arbeitslosmeldung zustande. Das ist das wichtige. Dort sollte man keinen Fehler machen. Ich würde dir folgendes empfehlen:
1.) Termin mit Leistungsabteilung machen und vorab folgendes mit dem Jobcenter abstimmen:
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1.) Antrag auf Erklärung zum Anspruchsbeginn mit Datierung zum 01.4.17 ausfüllen und mit Leistungsabteilung abstimmen
2.) Arbeitssuchendmeldung MINDESTENS drei Monate vor der Arbeitslosmeldung.
Ich empfehle dir lieber eine Woche ehr die Arbeitssuchendmeldung zu aktivieren. (Ansonsten könnte es eine Sperre geben)
2.) erneuter Termin mit der „Leistungsabteilung“ so früh wie möglich innerhalb dieser drei Monate organisieren
3.) Innerhalb dieser drei Monate eine Arbeitslosmeldung ZUM 01.4.17
(das heisst du kannst schon innerhalb dieser drei Monate das Ganze zum 01.04.17 klar machen)
4.) Leistungsantrag ZUM 01.4.17
Auch das geht innerhalb der drei Monate und kann mit der Arbeitslosmeldung in einem Wisch passieren.
Vielleicht kann der Privatier nochmal auf Korrektheit drüberschaun 😉 .
Aber so sollte das funktionieren und dann hast du es vorab auch mit der Leistungsabteilung durchgesprochen und abgestimmt. Das kommt beim Jobcenter immer gut an. 😉
Viele Grüße,
Andre
Viele Grüße,
Andre