Hallo
Ich habe ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben am 15.02.2016 und wäre ab den 01.08.2016 arbeitslos,Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten, mein jetziges Bruttogehalt ist 4000 € . Ich möchte aber noch ab den 01.08.2016 eine neue Arbeit aufnehmen bis zum 31.12.2016 wo ich jedoch nur 2500 € Brutto habe,danach eigen Kündigung.
Dann würde ich gerne ein Dispositionsjahr einlegen und danach erst mein Arbeitslosengeld beantragen, um ein Anspruch von 24 Monate zu haben ich werde am 27.10. 2017 58 Jahre.
Wie wird mein Arbeitslosengeld berechnet und wo muss ich noch drauf achten ?
Mein Frau geht auch arbeiten und ist selber Krankenversichert kann ich mich im Dispositionsjahr über meine Frau Familienversichern ?
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Von: Peter
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