Hallo Peter,
hoffentlich kommen wir da nicht durcheinander – bei den vielen „Peters“ hier…. 😉
Ich würde Sie bitten, doch einmal meinen Beitrag zum Thema „Teilzeitarbeit“ zu lesen. Speziell in der zweiten Hälfte habe ich erklärt, wie sich das Arbeitslosengeld berechnet und wie man unter bestimmten Voraussetzungen verhindert, dass ein niedrigeres Gehalt bei der ALG1-Berechnung berücksichtigt wird. Vielleicht trifft das ja auf Sie zu? Ansonsten würde ich wohl eher auf diesen Zusatzjob verzichten.
Sie können im Dispojahr über Ihre Frau familienversichert sein, wenn Sie eigene Einkünfte bis zu 415€/Monat (2016) haben. Dazu zählen aber auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und ggfs. anteilig auch eine Abfindung! Diese aber maximal nur bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist.
Gruß, Der Privatier