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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Thomas Schulze

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Danke für die Blumen, die ich gern zurückgebe. Ich bin überzeugt, wie profitieren beide von dem Austausch, und sei es, durch immer neue Anregungen und Fragen. 😉


Von: Mr. Excel

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Liebe Evelyn,
ich möchte Dich unterstützen den Weg zu gehen. Ich habe es auch gemacht und kann sagen so schwierig ist er nicht wenn man alles weiss und die richtige Reihenfolge beachtet. Ich habe mir damals mit Kollegen sehr viel erarbeitet und es dann umgesetzt. Ich hatte diesen Blog nicht mit diesem geballten Wissen. Deshalb habe ich mich mit dem Dispojahr hier eingebracht. Aufhören – Dispojahr – ALG-1. Das ist keine Hexerei sondern eine Kette von Aktionen, die man strickt einhalten muß. Meiner Meinung liegt in der pünktlichen Arbeitslosmeldung (ALG-I-Antrag) das höchste Risiko. Das muß exakt stimmen. Aber das kann man ja im 4 Wochen vor Ende des Dispo ja auch machen. Wobei ich nicht weiß, ob es auch telefonisch geht (vom Krankenbett aus).

Was ich Dir jedoch ans Herz legen möchte und was Dir in Deiner Unsicherheit vielleicht etwas helfen kann ist ein Finanzplan. Der wurde hier schon diskutiert. Such mal danach, aber vielleicht kann unser Blogmaster den hier verlinken. (Ja, kann ich: „Vorschlag für einen Finanzplan“. Der Privatier)

Ja – ein Aufhebungsvertrag mit der entsprechenden Abfindung ist ein Geschenk. Ich habe Kollegen gehabt da „entsprach“ das Angebot nicht dem Notwendigen. Die „mußten“ dann ablehnen. Ich war dankbar dafür , dass es meinen „Notwendigkeiten“ entsprach, die ich vorher errechnet hatte.
Ich drücke Dir die Daumen.

Von: Evelyn

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Guten Morgen Mr. Excel, guten Morgen Herr Schulze,
heiss/kalt, ja, das paßt, denn nach Ihrem Kommentar, Herr Schulze, war das Einschlafen schwer, nach dem Aufwachen wurde es besser, als ich Ihren Kommentar gelesen habe, Mr. Excel. DANKE Ihnen beiden für die Ausführungen. BEIDE Kommentare sind mir wichtig.

Zu Ihrem Kommentar, Herr Schulze, werde ich heute nach Feierabend Stellung nehmen.

Das Thema Finanzplan, Mr. Excel, hatte ich zur Kenntnis genommen, fand es zunächst einmal kompliziert, habe mir jetzt den Samstag geblockt um mich damit zu beschäftigen.

Insofern: „I’ll be back“:-)

Lieber Privatier, wäre es sinnvoller, daß ich meine Kommentare direkt unter die betreffenden Kapitel schreibe, damit alle, die dort vielleicht suchen, etwas davon haben?

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Tag. Bis später, Evelyn

Von: Privatier

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Hallo Evelyn, Hr. Schulze und Mr. Excel,

ich möchte Evelyn auch gerne in Ihrem Vorhaben unterstützen, denn nach den letzten Ergänzungen von Evelyn haben sich meine ursprünglichen Bedenken weitgehend erledigt. Ich verstehe auch nicht so ganz die Bemerkung von Thomas, wo er auf die Sozialversicherungsbeiträge hinweist. Klar – die wird Evelyn zukünftig selber bezahlen müssen. Aber die sind ja ebenfalls in der Abfindung enthalten. Und das erstens in voller Höhe (AG- und AN-Anteil) und das auch noch Netto. Da besteht also überhaupt kein Grund zur Sorge.
Im Gegenteil: Wenn z.B. die KV/PV-Beiträge nach dem aktuellen Gehalt bemessen werden, dürften das ca. 700€/Monat sein (die Evelyn für jedem Monat dazu bekommt). Tatsächlich wird sie aber nur ca. 180€ (Mindestsatz) bezahlen müssen, wenn sie keine weiteren Einkünfte hat. Und da ist der Mann auch mit versichert! Dies ist hier übrigens keine Theorie, sondern aktuell von mir gelebte Praxis.

Evelyn, hat eigentlich schon einmal jemand aus deiner Firma die konkrete Summe deiner Abfindung ausgerechnet? Würde ich UNBEDINGT einmal anfordern. Und zwar Netto und Brutto! Ich habe einmal grob überschlagen (viel geschätzt und vereinfacht) und bin auf ca. 200T€ Netto gekommen. Da muss die Firma sicher ungefähr 340T€ Brutto zahlen, damit Du diesen Betrag auch bekommst.

Und das wäre dann sowohl von der Summe, als auch von den Berechnungsgrundlagen so ziemlich das Beste, was ich hier für einen normalen Angestellten je gehört habe. Aber dabei sehe ich sogar noch (ganz vage) eine kleine Zusatzhoffnung:
In der Formulierung der Steuerberechnung durch deine Firma ist nichts von der Anwendung der Fünftelregel zu lesen. Im Gegenteil: Die Steuer soll gemäß Tabelle bestimmt werden. Und da ist 5tel-Regel ganz sicher nicht drin!
Darum habe ich oben bei der Schätzung deiner Brutto-Abfindung die 5tel-Regel auch nicht berücksichtigt. Aber auch wenn dein AG die Regel nicht anwendet – Du selber wirst sie bei der EkSt-Erklg. nutzen können und wohl noch zusätzlich Steuern zurückbekommen. Wie gesagt: Eine vage Hoffnung…

Bei all diesen positiven Einschätzungen bleibt aber am Ende natürlich dennoch die Frage: Wird es reichen? Da kann man im ersten Ansatz erst einmal sagen: KV/PV/RV ist für die komplette Zeit geklärt. Reichen die 75% von Netto?
Diese Frage wird nur Evelyn für sich beantworten müssen.
Und besser wäre sicher ein etwas detaillierter Finanzplan, der nicht unbedingt kompliziert ist, aber (wenn man ihn zum ersten Mal macht) sicher etwas Mühe machen wird.

Zum Abschluss noch ein Hinweis an Evelyn: Es wäre sicher besser, wenn es weitere Fragen zur Krankenversicherung oder zum Finanzplan etc. gibt, diese auch dort bei den entsprechenden Beiträgen zu platzieren.

Ansonsten würde ich mich bei allen Sorgen und Grübeleien dennoch über „das Geschenk“ freuen!! Und gerade für jemand, der sich mit seinen Kräften ohnehin am Ende fühlt, ist es ein Geschenk! Für das man allerdings auch „ein wenig“ selber dazu tun muss. z.B. einen Finanzplan machen. 😉

Viel Erfolg und Gruß,
Der Privatier

Von: Privatier

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Hmm… rocky, Du liest doch hier schon länger mit, oder? Und wir kommentieren hier ja das Dispojahr. Und das hat eben u.a. den Effekt, dass Sperr- und Ruhezeiten nach einem Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Und, wie oben bereits gesagt: Exakt ein Jahr zwischen dem ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit und dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Gruß, Der Privatier

Von: Privatier

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Hier noch kurz eine Ergänzung, weil es WICHTIG ist!!

Es geht zwar auch darum, die Arbeitslosmeldung vor dem Ende des Dispojahres nicht wegen einer evtl. Krankheit zu verpassen. Und die kann man ja vielleicht auch vom Krankenbett aus machen (kann man sicher machen, aber irgendwann ist trotzdem persönliches Erscheinen angesagt).

Aber das habe ich nicht gemeint. Viel wichtiger ist, dass man im Anschluss an das Dispojahr (also wenn man dann als arbeitslos gelten möchte) auch arbeitsfähig ist! Wer sich hier über den kritischen Termin hin ins Krankenhaus legt, in eine Reha begibt und aus sonstigen Gründen ausfällt, kann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und erfüllt damit die Grundvoraussetzungen der Arbeitslosigkeit nicht!!!
Ein entsprechender Antrag würde also umgehend abgelehnt. Probiert man es dann zwei Wochen später nach erfolgter Genesung erneut, passt die Rahmenfrist nicht mehr. Ergebnis: ALG-Anspruch gleich Null.

Gruß, Der Privatier

Von: zottelbaer

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Wobei ja nur wirklich der erste Tag der Arbeitslosigkeit relevant ist, ab dem zweten kann man sich ja unter ALG1 Bezug krank melden.

Hatte mich schon gewundert warum die mich am ersten Tag nach dem Dispo Jahr um 8:00 sehen wollten, die Bergtour am Wochenende vorher hatte ich dann mal sicherheitshalber verschoben.

Von: rocky

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Ja schon klar. Mich hat nur die Aussage gewundert, dass Aufhebungsverträge,
welche ein Jahr zurück liegen nicht mehr geprüft werden..


Von: Mr. Excel

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Ich habe folgendes auf dem Web der Arbeitsargentur gefunden :
Grundsätzliches

Bei Arbeitsunfähigkeit wird Ihnen – in Anlehnung an das für beschäftigte Arbeitnehmer geltende Entgeltfortzahlungsgesetz – Arbeitslosengeld bis zur Dauer von sechs Wochen weitergezahlt.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsunfähigkeit während des rechtmäßigen Leistungsbezuges eingetreten ist. Eine Leistungsfortzahlung kommt auch in Betracht bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation, nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch oder bei stationärer Behandlung.

Eine Leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht, wenn

die Arbeitsunfähigkeit vor Leistungsbeginn oder
während einer Zeit eingetreten ist, für die der Anspruch auf Leistung
ruht (zum Beispiel während einer Sperrzeit).

Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, erhalten Sie bei Pflichtversicherung nach Ablauf dieser Zeit in der Regel Krankengeld von Ihrer zuständigen Krankenkasse in Höhe des Betrages, der Ihnen zuletzt als Leistung von der Agentur für Arbeit gewährt wurde. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Krankenkasse.
Nach dem Bezug von Krankengeld müssen Sie sich für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld erneut persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Ich verstehe das so, dass damit dann die ALG-I-Zeit weiterläuft. Details beantwortet sicher das Arbeitsamt. Wichtig und hier schon erwähnt der 1. Satz der Ausnahme „krank vor Leistungsbeginn“ !!!

Von: Privatier

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@zottelbaer, @Mr.Excel:

Völlig richtig, eine Arbeitsunfähigkeit während des ALG1-Bezug ist nicht so das große Problem. Hatte ich weiter oben (http://der-privatier.com/kap-9-3-2-das-dispositionsjahr/#comment-5994) in einer Antwort an Evelyn schon erläutert.

Aber für die Arbeitslosmeldung selber ist und bleibt es ein Problem. Wer nur einen Schnupfen hat, kann sich ja auch notfalls mit leichtem Fieber in die Agentur schleppen, wer aber an Schläuchen verkabelt in einer Klinik liegt, oder 100te Kilometer entfernt in einer Reha-Klinik sitzt, hat da schon ein Problem!

Es reicht tatsächlich für den einen Tag der (persönlichen) Arbeitslosmeldung einigermaßen arbeitsfähig zu sein. Später kann man wieder krank sein.

Gruß, Der Privatier

Von: Privatier

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Oh, ich habe ja noch etwas vergessen! Einen Punkt, den wir bisher noch nicht beachtet haben: Die Kündigungsfrist! Evelyn, prüfen Sie doch bitte einmal Ihre Kündigungsfrist. Diese dürfte unter "normalen Umständen" bei 7 Monaten liegen. Aber es gibt eben immer wieder auch spezielle Regelungen, die die Frist u.U. verlängern. Es wäre empfehlenswert, diese Kündigungsfrist auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages einzuhalten. Unterzeichnung also spätestens im Mai 2016. Es ist zwar jetzt erst Februar, aber ich selber habe komplette zwei Monate warten müssen, bis alle meinen Vertrag geprüft, genehmigt und unterschrieben hatten. Und damit habe ich dann genau um diese zwei Monate die Frist nicht eingehalten. War zwar kein Drama - aber es gibt dann eine <a href="http://der-privatier.com/kap-9-10-3-arbeitslosengeld-ruhezeit/" rel="nofollow">Ruhezeit</a>. Die man zwar wiederum mit dem Dispojahr umgehen kann. Aber für die <a href="http://der-privatier.com/kap-8-2-krankenversicherung-als-privatier/" rel="nofollow">Krankenkasse </a>spielt das keine Rolle. Also, immer besser: Kündigungsfristen einhalten! Gruß, Der Privatier

Von: Micha

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Hallo, ich war im August 2014 hier ein klein wenig aktiv um mir von den Profis die Sache mit dem Dispojahr erklären zu lassen und habe genau dannach gehandelt. Mein letzter Arbeitstag war der 31.01.15 anschließend habe ich das Dispojahr genommen um die Sperre wegen Aufhebungsvertrag zu umgehen. Ich habe das telefonisch mit dem Amt besprochen. War denen aber egal – also hätte ich mir schenken können. Im November habe ich mich dann wiederum telefonisch beim Amt gemeldet und gesagt das ich ab 01.02.2016 Arbeitssuchend sein werde. habe dann 1 Woche Später am 14.11.15 einen ersten Termin beim Amt erhalten. Alle Unterlagen zum Antrag ALG 1 hatte ich per Post schon erhalten. Bei dem Gespräch ging es dann um die derzeitige Situation und allgemeine Daten. War ein super nettes Gespräch und habe auch dort auch alles gesagt das ich bis 31.01.16 keine Leistung möchte sondern erst ab 01.02.16. Das beste an diesem Gespräch war dann noch der Abschluß. Die Mitarbeiterin gab mir auf den Antrag ALG 1 einen Stempel mit Unterschrift, das ich zum 01.02.2016 als Arbeitslos gemeldet bin. Somit war schon im November sichergestellt das ich den Termin 01.02.16, der ja überaus wichtig ist nicht mehr verpassen konnte. Meinen ersten offiziellen Vorstellungstermin hatte ich dann erst am heutigem Tage. Der Bescheid war schon längst durch. Also man muß nicht bis zum letzten Tage warten um die Unterlagen abzugeben. Ist aber erst frühestens 3 Monate vorher möglich. Im übrigen kann man auch alles online machen und muß noch nicht einmal zum Amt. So war es bei mir. Alles super geklappt. Gruß der Maat

Von: Privatier

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Hallo Maat,
mein Gott – wie die Zeit vergeht! Das Dispojahr ist schon rum?!
Ich erinnere mich ja noch an die Diskussionen mit Dir als wenn es gestern gewesen wäre!

Schön wieder was von Dir zu hören. Und vor allen Dingen vielen Dank für das positive Feedback.
Ich freue mich immer, wenn die empfohlenen Vorgehensweisen sich in der Praxis dann auch bewähren.

Ich wünsche Dir bei den weiteren Schritten viel Erfolg!

Gruß, Der Privatier

Von: Der Maat

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Vielen Dank an das Forum und an alle die sich mit Tipps und Kniffen hier einbringen um den Ratsuchenden zu helfen und aufklären. Das ist heutzutage nicht immer selbstverständlich. Ich wünsche allen ein gutes Gelingen und möge alles so klappen wie gewünscht. Privatier die Seite ist Spitze. Gruß der Maat

Von: Evelyn

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Da kann ich mich Der Maat nur anschliessen. Vor allen Dingen, weil das gelebte Informationen sind und die Ausführlichkeit nicht zu toppen ist! Großes Dankeschön! Gruß Evelyn


Von: Evelyn

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Hallo Privatier, bin mit meinen Antworten etwas in Rückstand. Die Arbeit… Also, die Sonderregelung für ältere Arbeitnehmer, die mein AG bietet, lautet diesbezüglich wie folgt:
„die Mitarbeiter scheiden jeweils zum 31.12. eines Jahres aus.“
Wenn ich Sie richtig verstehe, meinen Sie hier den Termin für die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages. Gut, ich werde mich auch mit dem Kapitel Ruhezeit beschäftigen. Danke für den Hinweis. Gruß, Evelyn

Von: Privatier

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Ja, korrekt: Zwischen der letzten Unterschrift unter dem AHV und dem Ende des Arbeitsverhältnisses sollte möglichst nicht weniger Zeit liegen, als dies die „normale“ Kündigungsfrist vorsieht.
Und dazu wäre als erstes einmal dieses „normal“ zu klären!

Gruß, Der Privatier

Von: Evelyn

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Hallo Privatier, diese Antwort von Ihnen hatte ich schnell in der Bahn zur Arbeit gelesen und sie hat mir Mut/Hoffnung gemacht.
Ich werde jetzt versuchen, meine Antworten direkt in die diversen Themenbereiche zu schreiben, mal sehen ob das gelingt – damit alle etwas davon haben. Gehe gleich zum Kapitel Krankenversicherung. Gruß, Evelyn

Von: Evelyn

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ok, danke, jetzt habe ich es verstanden.
Habe gerade das Gefühl, ich bin auf „Lehrgang“. Völlig unbekannte Themen, danke für die Hilfe! Gruß, Evelyn

Von: Ulli2000

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Lieber Andre,

das ist überhaupt kein Problem. Du kannst den Antrag auf ALG 1
gem. § 137 Abs. 2 SGB III verschieben, solange nicht über den
Leistungsantrag entschieden ist. Und da ist ja keine Gefahr, solange Du den Antrag nicht abgegeben hast.
Aber Achtung: Antrag spätestens 1 Jahr später (gerne auch 14 Tage vorher -persönlich- zum Datum des 1. Tages der Arbeitslosigkeit).
Offizielle Krankheit am 1. Tag des verschobenen Leistungsbeginns wäre tödlich, dann ist der gesamte ALG 1 Anspruch -von vielleicht max. 24 Monaten- unwiderruflich weg.
Das kann man nach dem Privatier-Modell -kurzzeitige Anmeldung Arbeitslosigkeit mit einem oder wenigen Tagen ALG Anspruch,
natürlich mit Bescheid- verhindern, aber dann bleibt es bei
Sperrzeiten/Ruhezeiten von vielleicht 3 Monaten. Aber immerhin ist dann der ALG 1 Anspruch bis zu 4 Jahren gesichert.
Hast Du die 35 Jahre als sog. langjährig Versicherter laut Renteninformation voll? Dann ist Deine Abmeldung OK und die AfA kann und darf Dich nicht nerven.
Wenn man allerdings auch dieses Jahr ohne Leistungsbezug als Zähljahr für die Rente benötigt, unterliegt man der Maßnahmenmühle der AfA, muss sich dann allerdings auch alle 3 Monate erneut alo melden.
Wenn nicht, herzlichen Glückwunsch für 1 Jahr Ruhe.

Gruß

Gruß

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