Danke, werde den Rat befolgen und vorher einen Termin bei der Agentur verienbaren.
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Wenn ich mich nach dem Dispo-Jahr zum 01.08.2018 Arbeitssuchend und Arbeitlos melde, und mich einen Tag später am 02.08.18 als nicht arbeitssuchend melde, habe ich dann noch immer 4 Jahre Zeit den Anspruch auf ALG 1 ( 18 Monate ) abzurufen, oder wird das Dispojahr dann davon abgezogen und es bleiben nur noch 3 Jahre. Müssen die Leistung in den 4 Jahren (?oder dann evtl. nur noch 3 ) verbraucht sein, oder reicht es in dieser Zeit die Leistungen erstmalig abzurufen.
Wann wird denn der genaue Anspruch errechnet. Hintergrund der Frage: Wenn ich dann erst am Tag nach meinem 58. Geburtstag ( Februar 2020 ) zum ersten mal Leistungen beantrage, könnten dann evtl. 24 Monate Anspruch entstehen ?