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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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„Wieso beides?“ Nun – damit man auch die Strafe spürt! 😉

Nein, mal im Ernst: Die Verkürzung der Anspruchsdauer macht je gerade den Unterschied zwischen einer Sperrzeit und einer Ruhezeit.
Die Ruhezeit ist nicht mit einer Kürzung verbunden und wirkt daher lediglich wie eine Verschiebung. Es gibt zwar am Anfang auch kein ALG, der Anspruch bleibt aber unverändert und damit verschiebt sich das Ganze nur.

Bei Sperre hingegen wird der Anspruch verkürzt. Allerdings sind die ersten drei Monate auch bereits ein Teil der Verkürzung. Im Klartext: Wer einen Anspruch auf 12 Monate hat und eine dreimonatige Sperre bekommt, der hat anschließend noch einen Restanspruch von 9 Monaten.
Wer aber zu den älteren Arbeitslosen gehört und einen Anspruch auf 24 Monate erworben hat, der bekommt auch zu Beginn eine dreimonatige Sperre. Wegen der Kürzung um ein Viertel bleiben ihm danach aber nur noch 18 Monate.

Gruß, Der Privatier


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