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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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„Was spricht denn dagegen, wenn ich mich einfach Ende September 2017 arbeitssuchend melde, dann zum 1.1.2018 arbeitslos. Kann ich mir dann nicht den ganzen Dispojahr-Zirkus sparen?“

Aber was Du hier beschreibst, ist ja eben genau das Dispojahr!! Genau so und nicht anders.
Welchen „Zirkus“ möchtest Du Dir denn ersparen?

Gruß, Der Privatier


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