Ich habe jetzt nicht verstanden, was Markus mit dem „AUTO“?? abstimmen möchte, aber ansonsten hat er weitgehend recht:
Sie müssen sich zum 1.11.2017 arbeitslos melden. Das macht man am besten einige Zeit vorher. Mit dieser Arbeitslosmeldung (und ALG1-Antrag) wird ihr Anspruch geprüft und per Bescheid festgestellt. Sie können sich nach einem Tag der Arbeitslosigkeit wieder abmelden, um möglichst wenig ALG1 zu beziehen.
Aber – auch das ist richtig: Wenn Sie einen ordentlich Beitrag zur Altersvorsorge aufbringen wollen, spielen die beiden Monate ALG1 steuerlich wahrscheinlich keine Rolle. Es sei denn, Sie hätten noch andere relativ hohe Einkünfte.
Gruß, Der Privatier