Was Hardy sagt, ist vollkommen richtig.
Ergänzend noch der Hinweis, dass eine Krankheit während der Arbeitslosigkeit kein Problem ist. Ist dann wie bei einem Arbeitgeber: Man lässt sich krank schreiben, reicht die Bescheinigung bei der Agentur ein (wichtig! Ansonsten könnte es Probleme mit Vermittlungen, Terminen, etc. geben). Die Agentur zahlt sechs Wochen weiter. Wie ein Arbeitgeber. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Mit dem Bezug des Krankengeldes endet dann aber die Arbeitslosigkeit vorerst. Der Anspruch auf ALG1 ruht und man muss sich nach Genesung wieder neu anmelden. Mit Hinweis auf den bestehenden alten Anspruch.
Gruß, Der Privatier