Ich (59, Aufhebungsvertrag zum 31.12.2016) hatte mich im August arbeitssuchend gemeldet und irgendwo angekreuzt, dass ich noch eine Frage hätte.
Am 02.09. erhielt ich daher einen Anruf von der Agentur für Arbeit. Im Verlauf des Gesprächs habe ich gesagt, dass ich ein Dispositionsjahr plane ab 01.01.2017.
Einige Tage später hatte ich von denen einen Brief im Kasten mit folgendem Text, den sie gerne unterschrieben von mir zurückgesandt hätten:
Erklärung zum Anspruchsbeginn
Ich bin über die leistungsrechtlichen Konsequenzen dieser Erklärung umfassend beraten und informiert worden. Mir ist bekannt, dass ich nicht über die Agentur für Arbeit kranken-, renten- und pflegeversichert bin, solange ich kein Arbeitslosengeld erhalte.
Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld soll am 1. Januar 2018 entstehen.
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Ort, Datum, Unterschrift
Mir ist das irgendwie verdächtig. Warum drängen die mich, das unterschrieben zurückzusenden?
Und wenn ich das täte, käme das einer Abmeldung gleich und ich hätte erstmal Ruhe?
Gruß
Joachim