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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Der Steuerberater hat vollkommen recht. Das ALG wird auf Basis eines fiktiven Steuerabzuges berechnet und der ist nun einmal von der Steuerklasse abhängig. Steuerklasse 3 wäre da für den Arbeitslosen die bessere Wahl als Klasse 5.

Und es ist auch richtig, dass die steuerliche Mehrbelastung der Ehefrau am Jahresende durch die Steuererklärung wieder ausgeglichen wird.

Alles korrekt!

Gruß, Der Privatier


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