Hallo Heiner,
es ist so, wie dpw sagt. Frag doch Deinen Arbeitgeber mal nach einer simulierten Lohnsteuerbescheinigung.
Wenn der AG die Fünftelungsregelung angewendet hat, findest Du die Abfindung in den Felder 10 bis 13.
Feld 10 – Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen
Feld 11 – Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10.
Feld 12 – Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9. und 10.
Feld 13 – Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 9. und 10.
In meinem Steuerprogramm muss man anklicken, dass diese Felder angezeigt werden.
Viele Grüße, Hardy